Wichtiger Entsorgungshinweis zu Batterien, Akkus und alten Elektrogeräten
Rücknahme von verbrauchten Akkus und Batterien
Im Lieferumfang einiger Produkten befinden sich Batterien, z.B. bei Pulsoximetern. Auch in den Geräten selbst können Batterien oder Akkus fest eingebaut sein. Im Zusammenhang mit dem Vertrieb dieser Batterien oder Akkus sind wir als Händler gemäß Batteriengesetz verpflichtet, unsere Kunden auf folgendes hinzuweisen:
Bitte entsorgen Sie Altbatterien, wie vom Gesetzgeber vorgeschrieben, an einer kommunalen Sammelstelle (örtliche Gemeinde), an speziellen Alt-Batterie-Containern oder geben Sie diese im Handel vor Ort kostenlos ab. Hierzu sind Sie gesetzlich verpflichtet.
Die Entsorgung im Hausmüll ist laut Batteriengesetz ausdrücklich verboten! Leisten Sie damit einen wesentlichen Beitrag zum Schutz unserer Umwelt!
Von uns erhaltene Batterien können Sie nach Gebrauch, wenn Sie von der Möglichkeit der Abgabe vor Ort nicht Gebrauch machen möchten/können, bei uns unter der nachstehenden Adresse unentgeltlich zurückgeben oder per Post an uns zurücksenden:
MAKUtec KG · Zittauer Straße 27 · 99091 Erfurt - Deutschland
Batterien, die Schadstoffe (Schwermetalle) enthalten, sind mit dem Symbol einer durchgekreuzten Mülltonne gekennzeichnet. Unter dem jeweiligen Mülltonnen-Symbol befindet sich die entsprechende chemische Bezeichnung des Schadstoffes (Schwermetalls).
Die Bezeichnungen stehen dabei für: "Cd" = Batterie enthält Cadmium "Pb" = Batterie enthält Blei "Hg" = Batterie enthält Quecksilber
Sie finden diesen Hinweis auch noch einmal in der Bedienungsanleitung des Herstellers.
Alte Elektrogeräte gehören nicht in den Hausmüll
Seit dem 24. März 2006 dürfen alte Elektrogeräte nicht mehr über den Hausmüll entsorgt werden. Die Regelung betrifft alle elektronischen und elektrischen Geräte, von der elektrischen Zahnbürste bis zum Heimsolarium, von der Waschmaschine bis zur Digitalkamera, egal wie alt. Auch Leuchtmittel, Leuchtstoffröhren und Energiesparlampen gehören dazu.
Die Geräte werden kostenfrei von Städten und Gemeinden zurückgenommen. Die Rücknahme erfolgt an Sammelstellen oder es wird sogar eine Abholung angeboten. In der Regel werden schon bestehende Sammelsysteme (z. B. Wertstoffhöfe, Sperrmüllabholung) genutzt.
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